Mitarbeit

Delegation beim GEB-Konstanz bedeutet die Übertragung von Entscheidungskompetenzen zu Elterninteressen von der Instanz des GEB-Plenum an solche GEB-Mitglieder, welche die Elternvertretung für die Schultypen übernehmen. Diese Personen-Gruppe ist die Delegation des GEB-Konstanz im Schul-Ausschuss der Stadt Konstanz. Die Stadt Konstanz beruft diese Personen als sachkundige Einwohner in ihren Schulausschuss. Hier auf kommunaler Ebene beginnt der parlamentarische Weg für die Interessenvertretung der Eltern von Konstanzer Schülern.

Wie viele Termine besucht man als Ausschussmitglied jährlich?

  • 3 Ausschuss-Sitzungen jeweils um 16 Uhr
  • 2 GEB-Sitzungen, abends ab 19.30 Uhr bis max. 22.15 Uhr
  • 2 Elternbeirats-Sitzungen in der Schule

Der Gesamtelternbeirat wird indirekt von den Eltern aller Schüler gewählt. Bei dem ersten Elternabend im Schuljahr wählen die anwesenden Eltern ihren bzw. ihre Klassen-Elternbeiratsvorsitzende/n. Diese vertreten ihre Klassen auf der Schul-Elternbeiratsversammlung. Aus allen Klassenelternvorsitzenden werden die Schul-Elternbeiratsvorsitzenden gewählt. Jede Schule sendet aus diesem Kreis zwei Delegierte zum Gesamtelternbeirat. Dies sind in der Regel Vorsitzender und Stellvertretung. Aus den Delegierten der Schulen konstituiert sich der Gesamtelternbeirat. Diese wählen dann noch aus ihrer Mitte den Vorstand, der sich aus den 1. und 2. Vorsitzenden, dem Protokollführer zusammen setzt. Gibt es aus den Reihen des GEB einen Delegierten für den Landes-Elternbeirat, wird dieser auch zum Vorstand gehören. Der GEB entsendet an den Schulausschuss der Stadt Konstanz je einen Delegierten als Vertretung für Grundschulen, Werkrealschulen/Realschulen, Gemeinschaftsschule, Gymnasien und Förderschulen, sowie einen Beirat für den Jugend-Fetenraum. Die Schul-Delegierten haben einen Stellvertreter aus den Reihen des GEB.

Ausschüsse und Rechte

Der Schulausschuss befasst sich mit allen Angelegenheiten, die ihm vom Rat der Stadt Konstanz übertragen worden sind. Er entscheidet u.a. über die Planung von Schulbauvorhaben bzw. über Maßnahmen zur Erweiterung bzw. Einschränkung des Bildungsangebotes an städtischen Schulen. Er befasst sich mit den Angelegenheiten, die für einen geregelten Schulbetrieb Voraussetzung sind. Er berät über die Ausstattung der Schulen, baulische Maßnahmen, Beschaffung von Schulbüchern, Sicherheit und Brandschutz in Schulen. In seine Zuständigkeit fallen auch die Festlegung und Veränderung von Schulbezirken, die Erweiterung hin bis zum Ganztagsangebot. Darüber hinaus übt er ein Vorschlagsrecht bei der Stellenbesetzung der Schulleiterinnen und -leiter bzw. stellvertretenden Schulleiterinnen/-leiter an städtischen Schulen aus. Der Schulausschuss beschließt nicht über pädagogische Fragen; diese fallen in den Entscheidungsbereich der Schulen bzw. der Schulaufsicht.

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